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  • 30.05.2008 | Vermögensplanung

    Verkauf von Gold nach Ablauf eines Jahres unterliegt nicht der Abgeltungsteuer

    Immer wieder fragen Kapitalanleger, wie sie die Abgeltungsteuer legal umgehen können. Denn kaum ein Thema beschäftigt Aktionäre und Sparer so sehr wie die zum 1. Januar 2009 anstehende Abgeltungsteuer (dazu: Beiträge auf Seite 14 und 20). Vor allem Sparer, die ihre Kapitalanlagen bisher fremd finanziert haben (oder Anleger mit einem persönlichen Einkommensteuersatz unter 25 Prozent), suchen Auswege, um dem Wegfall des Werbungskostenabzugs (bzw. der höheren Abgeltungsteuer) zu entkommen. Da die Abgeltungsteuer nicht auf Verkäufe von Immobilien und physischen Gegenständen anfällt, ist der An- und Verkauf von Gold eine interessante Alternative zu Fonds, Aktien oder Wertpapieren. Warten Sie mit dem Verkauf mindestens ein Jahr, dürfen die Gewinne steuerfrei kassiert werden.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 2 | ID 119572