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  • 03.01.2011 | Steuererklärung

    Steuern und Sozialabgaben: Termine 2011

    Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind zu festen Terminen fällig:  

    • Bei den Steuerterminen gewährt das Gesetz eine dreitägige Zahlungsschonfrist. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung am nächsten Werktag erfolgen.
    • Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es keinen Aufschub. Diese Beiträge müssen am drittletzten Bankarbeitstag - entscheidend ist der Sitz der Einzugsstelle - des laufenden Beschäftigungsmonats gemeldet und bezahlt sein.

    Leserservice: Damit Sie Ihre Steuerzahlungstermine 2011 im Griff haben, haben wir diese zusammen mit den zulässigen Schonfristen für Sie zusammengefasst - unter www.iww.de in myIWW, unter „Online-Service/Downloads“ in der Rubrik „Arbeitshilfen“.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 1 | ID 141184