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  • 01.10.2007 | Lohnsteuer

    Kann der Apotheker eine Raucherentwöhnung spendieren?

    Spendiert der Apotheker als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Raucherentwöhnung, überwiegt trotz des betrieblichen Interesses der private Aspekt der Gesundheitsförderung. Die Mitarbeiter müssen die Kosten dafür deshalb als geldwerten Vorteil versteuern.  

    So hatte es zumindest das Finanzgericht Köln im Jahr 2004 entschieden (Urteil vom 24. Juni 2004, Az: 2 K 3877/02, Abruf-Nr: 042373). Doch das muss nicht so bleiben. Infolge der Ausweitung der Rauchverbote rechnet die Finanzverwaltung damit, dass immer mehr Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine Raucherentwöhnung bezahlen möchten und deshalb entsprechende Auskünfte anfragen. Die Oberfinanz- direktion Rheinland hat daher ihre Finanzämter angewiesen, die Beantwortung zunächst zurückzustellen und auf weitere Anweisungen zu warten (Kurzinformation Einkommensteuer 44/2007 vom 20.6.2007, Abruf-Nr: 072418). Vielleicht ringt sich die Finanzverwaltung ja zu einer arbeitnehmerfreundlichen Regelung durch.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 1 | ID 112749