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  • 22.01.2008 | Kindergeld

    Suche nach Ausbildungsplatz trotz eines Ein-Euro-Jobs

    Ein Kind kann trotz eines Ein-Euro-Jobs einen Ausbildungsplatz suchen und damit kindergeldberechtigt sein (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2007, Az: 5 K 2580/06, Abruf-Nr: 073906). Aus den Vorschriften des Sozialgesetzbuches lasse sich nicht entnehmen, dass das Ausüben eines Ein-Euro-Jobs eine Berücksichtigung beim Kindergeld (Warten auf einen Ausbildungsplatz) ausschließe.  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 2 | ID 117042