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  • 27.10.2008 | Kindergeld

    Kindergeld auch während Promotion des Kindes?

    Das niedersächsische Finanzgericht (FG) hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Eltern Kindergeld erhalten, obwohl ihr Kind promoviert und zugleich teilzeitbeschäftigt ist (Urteil vom 29.1.2008, Az: 12 K 69/06, Abruf-Nr: 082083):  

    • Hierfür haben die Richter im konkreten Fall zunächst den Begünstigungszeitraum geprüft, für den ein vermeintlicher Kindergeldanspruch besteht. Insofern gilt, dass Promotionsvorbereitungen zur Berufsausbildung des Kindes gehören.
    • Das Innehaben einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung an sich führt noch nicht zu einer Kürzung des Begünstigungszeitraums. Erst wenn feststeht, ob und gegebenenfalls für welchen Zeitraum ein Kindergeldanspruch zu bejahen ist, kommt es darauf an, ob die auf diesen Zeitraum entfallenden Einkünfte und Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag übersteigen.

    Hinweis: Da jedoch die Gesetzesfassung an dieser Stelle nicht zwingend die Prüfungsreihenfolge „Begünstigungszeitraum – Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes“ vorgibt, wäre auch die umgekehrte Prüfungsreihenfolge mit durchaus anderem Ergebnis vertretbar. Das FG hat daher gegen sein Urteil die Revision zugelassen.  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 2 | ID 122457