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  • 01.07.2010 | Kindergeld

    Kein Kindergeld für die Zeit des Grundwehrdienstes

    Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs verstößt es nicht gegen den Gleichheitssatz, dass für die Zeiten des Grundwehr- bzw. Zivildienstes kein Anspruch auf Kindergeld besteht (Urteil vom 17.2.2010, Az: III B 64/09, Abruf-Nr.: 101356).  

    Der Ausschluss ist korrekt, weil Wehrdienst- und Zivildienstleistende eine umfängliche Besoldung erhalten und den Eltern regelmäßig keine Unterhaltsaufwendungen entstehen, die im Rahmen des sogenannten Familienleistungsausgleichs berücksichtigt werden sollen. Schließlich ist der Zivildienst keine Berufsausbildung, da er im Regelfall nicht der Vorbereitung auf einen konkret angestrebten Beruf dient.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 2 | ID 136759