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  • 03.02.2010 | Kapitalanlagen

    Neues Muster für Steuerbescheinigung von Kapitalerträgen

    Das Bundesfinanzministerium hat Muster der Steuerbescheinigung von Kapitalerträgen für die in der Anlage KAP zu tätigenden Angaben veröffentlicht (vom 9.10.2009, Az: IV C 1 - S 2401/08/10001, Abruf-Nr: 093543). Eine solche Bescheinigung nach amtlichem Muster kann der Steuerpflichtige von seiner Bank für alle seine Konten und Depots verlangen - unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs oder der Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung.  

    Grundsätzlich sind alle Arten von Kapitalerträgen in einer Gesamtsumme enthalten, da nicht nach der Quelle unterschieden wird. Die Bank weist die Kapitalerträge nach der internen Verlustverrechnung und vor Abzug des Sparer-Pauschbetrags aus. Bei negativen Salden erfolgt der Ausweis in den Zeilen für allgemeine Verluste oder Aktienveräußerungsverluste, wenn bis zum 15. Dezember 2009 ein Antrag auf Verlustbescheinigung gestellt wurde.  

    Praxistipp: Getrennt bescheinigt wird die Ersatzbemessungsgrundlage von pauschal 30 Prozent des Erlöses aus der Veräußerung, wenn Wertpapiere unentgeltlich auf fremde Depots übertragen wurden. Die korrekte Besteuerung erfolgt dann nur über die Veranlagung.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 2 | ID 133333