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  • 01.10.2006 | Kapitalanlagen

    Behandlung bestehender Freistellungsaufträge ab 2007

    Ab 2007 steht Alleinstehenden nur noch ein Sparer-Freibetrag von 801 Euro (bisher 1.421 Euro) und Verheirateten von 1.602 Euro (bisher 2.842 Euro) zu. Für alte Freistellungsaufträge in Höhe der bisher gültigen Höchstbeträge bedeutet dies, dass sie ab 2007 automatisch auch mit den neuen Höchstbeträgen von 801 bzw. 1.602 Euro berücksichtigt werden können. Alte, einzelne Freistellungsaufträge, die unter den bisherigen Höchstbeträgen liegen, werden dagegen ab dem 1. Januar 2007 nur noch zu 56,37 Prozent berücksichtigt. So wird zum Beispiel ein alter Freistellungsauftrag über 600 Euro dann nur noch in Höhe von 339 Euro berücksichtigt. Möchte der Steuerpflichtige das reduzierte Freistellungsvolumen erhöhen, muss er einen neuen Freistellungsauftrag erteilen.  

    Praxistipp: Überprüfen Sie Ihre Freistellungsaufträge und erteilen Sie gegebenenfalls angepasste Freistellungsaufträge.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 1 | ID 85135