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  • 01.11.2006 | Kapitalanlagen

    So können Sie auf die Senkung des Sparerfreibetrags 2007 reagieren

    Zum 1. Januar 2007 wird der Sparerfreibetrag nahezu halbiert. Wer seine Kapitalanlagen bis dahin nicht geordnet hat, läuft Gefahr, vom Fiskus zur Kasse gebeten zu werden. Lesen Sie, wie Sie jetzt auf die Senkung des Sparerfreibetrags reagieren können.  

    Die Fakten

    Ab dem Veranlagungszeitraum 2007 sinkt der Sparerfreibetrag von bisher 1.370 Euro (Ledige) bzw. 2.740 Euro (zusammenveranlagte Ehegatten) auf 750 Euro bzw. 1.500 Euro. Der Werbungskostenpauschbetrag bleibt unverändert bei 51 Euro bzw. 102 Euro. Das heißt: Werden keine höheren Werbungskosten geltend gemacht, bleiben künftig steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen bis 801 Euro bzw. 1.602 Euro im Jahr steuerfrei.  

     

    Auswirkungen auf Freistellungsaufträge

    Sie sind gut beraten, Ihre Freistellungsaufträge zu prüfen und zu ändern. Sonst müssen Ihre Kreditinstitute die bestehenden Aufträge von sich aus mindern. Ein vor dem 1. Januar 2007 erteilter Freistellungsauftrag wird dann nur noch zu 56,37 Prozent mit folgenden Konsequenzen berücksichtigt:  

     

    Beispiel

    Der ledige Apotheker M hat seine Spargroschen bei der X-Bank und der Y-Sparkasse angelegt. Der X-Bank hat er einen Freistellungsauftrag über 800 Euro, der Y-Sparkasse über 500 Euro erteilt. An Zinsen fließen ihm im Jahr 2006 bei der X-Bank 500 Euro und bei der Y-Sparkasse 240 Euro zu.  

     

    Ergebnis: Beide Freistellungsaufträge greifen. Die Zinsen bleiben 2006 steuerfrei.  

    Abwandlung

    Zum 1. Januar 2007 reduzieren die X-Bank und die Y-Sparkasse die Freistellungsaufträge um 43,63 Prozent auf 451 Euro bzw. 282 Euro. Im Jahr 2007 fließen M Zinsen in gleicher Höhe wie 2006 zu.  

     

    Ergebnis: Nur der Freistellungsauftrag bei der Y-Sparkasse greift. Von den 500 Euro Zinsen bei der X-Bank bleiben 451 Euro steuerfrei. Von den restlichen 49 Euro werden Zinsabschlag oder Kapitalertragsteuer (in Höhe von 20 Prozent bei Aktien, 25 Prozent bei Genuss-Scheinen oder 30 Prozent bei Anleihen) fällig. Diesen Betrag kann M nachträglich nur über die Steuererklärung wieder zurückholen. Da aber die gesamten Zinserträge von M innerhalb des neuen Sparerfreibetrags bleiben, könnten sie bei rechtzeitig angepassten Freistellungsaufträgen von vornherein steuerfrei bleiben.  

    Strategie 1: Freibeträge voll ausschöpfen

    Um dem Fiskus möglichst wenig steuerpflichtige Kapitaleinnahmen zu präsentieren, sollten Sie Ihre Kapitalanlagen überprüfen. Steuern Sie Ihre Kapitalerträge so, dass Sie die Freibeträge für 2006 und die folgenden Jahre jeweils voll ausschöpfen. Dazu vier Beispiele: