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  • 01.07.2010 | Gesetzgebung

    Die Eckpunkte des AMNOG aus Apothekersicht

    Der Referentenentwurf für das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) sieht ab dem 1. Januar 2011 neben zahlreichen Neuerungen für niedergelassene Ärzte auch apothekenrechtliche Änderungen vor, zum Beispiel für den Abschluss von Rabattverträgen. Bei Rechtsstreitigkeiten werden zukünftig die Zivilgerichte und nicht die Sozialgerichte zuständig sein, weil es um wettbewerbsrechtliche Fragen geht.  

    Die Verhandlungen über Rabatte auf neue Arzneimittel sollen zentral auf den GKV-Spitzenverband konzentriert werden. Vorgesehen ist eine Schnellbewertung des Nutzens neu zugelassener Arzneimittel durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, wodurch die zukünftigen Erstattungsbeträge von Arzneimitteln festgelegt werden sollen.  

    Weiterhin soll die Austauschverpflichtung der Apotheker bei Generikaverordnungen verschärft werden. Die Apotheker werden verpflichtet, ein Arzneimittel abzugeben, das mit dem verordneten in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt. Als identisch gelten dabei Packungsgrößen mit dem gleichen Packungsgrößenkennzeichen.  

    Außerdem sollen Pick-up-Stellen verboten werden.  

    Zurzeit laufen die parlamentarischen Beratungen über das neue Gesetz. Über das, was tatsächlich auf Sie als Apotheker/in zukommt, werden wir Sie frühzeitig informieren.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 1 | ID 136756