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  • 01.06.2006 | Familienrecht

    Ab dem 1. Januar 2007 soll Elterngeld gezahlt werden

    Die Regierungsparteien haben sich beim Elterngeld geeinigt. Ab dem 1. Januar 2007 werden als Elterngeld 67 Prozent des letzten Nettolohns als Lohnersatzleistung gezahlt (höchstens 1.800 Euro monatlich). Wer kein Arbeitseinkommen hat, erhält 300 Euro monatlich, die nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden.  

    Übernimmt nur die Mutter die Kinderbetreuung, erstreckt sich die Zahlung über zwölf Monate. Das Elterngeld wird für zwei weitere Monate gezahlt, wenn auch der Vater mindestens zwei Monate die Kinderbetreuung übernimmt oder die Mutter alleinerziehend ist.  

    Ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis während des Elterngeld-Bezugs ist unschädlich, wenn es 30 Stunden pro Woche nicht überschreitet.  

    Bei der Geburt eines zweiten Kindes innerhalb von zwei Jahren ist ein „Geschwisterbonus“ bei der Einkommensberechnung vorgesehen.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 2 | ID 110791