Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.01.2009 | Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Das neue Erbschaftsteuergesetz

    von Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Freischlader, Steuerberater, Kanzlei Dr. Schmidt und Partner Koblenz/Dresden/Oberhausen

    Das neue Erbschaftsteuergesetz ist unter Dach und Fach und ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten (siehe auch schon „Apotheker Berater“ Nr. 3/2007). Hier die wesentlichen Punkte:  

    Anwendbarkeit der Reform

    Stichtag für das neue Gesetz ist der 1. Januar 2009. Das bedeutet für die Anwendbarkeit:  

     

    • Hinsichtlich der Ausführung von Schenkungen kommt es auf den tatsächlichen Tag der Schenkung an. Schenkungen, die vor dem 1. Januar 2009 durchgeführt wurden, unterliegen noch dem alten Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Schenkungen nach dem 31. Dezember 2008 fallen unter das neue Recht.

     

    • Für Erbfälle, die nach dem 31. Dezember 2006 eingetreten sind, kann auf Antrag bereits das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Anwendung finden. Dies gilt aber nicht hinsichtlich der neuen erhöhten Freibeträge. Eine genaue Berechnung der jeweiligen Steuer vor Ausübung des Wahlrechts ist daher unumgänglich.

    Persönliche Freibeträge

    Die persönlichen Freibeträge sind deutlich erhöht worden:  

     

    Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Persönliche Freibeträge  

    bisher (Euro)  

    neu (Euro)  

    Steuerklasse I  

     

     

    Ehegatte  

    307.000  

    500.000  

    Kinder  

    205.000  

    400.000  

    Enkel  

    51.200  

    200.000  

    Übrige Personen  

    51.200  

    100.000  

    Steuerklasse II  

    10.300  

    20.000  

    Steuerklasse III  

    5.200  

    20.000  

    Eingetragene Lebenspartner  

    5.200  

    500.000  

    Steuersätze