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  • 01.10.2005 | EDV

    Rücknahmepflicht für Elektronik-Schrott seit 13. August

    Seit dem 13. August 2005 müssen die Hersteller ihre Computer und anderen elektronischen Geräte, Anlagen und Systeme zurücknehmen. Damit sind die Verbraucher von den Kosten für Sondermüll befreit. Zurück geht diese Neuregelung auf eine Richtlinie der Europäischen Union (WEEE – Waste of Electrical and Electronical Equipment), die im Februar 2005 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Pflicht für die Rücknahme von Alt-Geräten gilt allerdings zunächst nur zu Gunsten von Privatkunden. Gewerbliche Kunden wie Apotheker profitieren von dieser Neuregelung also erst bei elektronischen Geräten, die nach dem 13. August 2005 erworben wurden. Es ist jedoch durchaus üblich, dass die Altgeräte beim Kauf neuer Geräte in Zahlung gegeben werden können bzw. dass die Firma, bei der neue Geräte gekauft werden, die Entsorgung der Altgeräte übernimmt.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 2 | ID 85124