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  • 02.07.2009 | Arbeitsrecht

    Neuer Bundesrahmentarifvertrag und neue Gehaltstarifverträge 2009

    von RA Martin Hassel, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/Oberhausen

    Die Tarifvertragsparteien haben zum 1. Januar 2009 sowohl einen neuen Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) als auch neue Gehaltstarifverträge für das Bundesgebiet und für den Kammerbezirk Nordrhein abgeschlossen. Mit dem neuen Bundesrahmentarifvertrag sowie durch die Gehaltstarifverträge wird die arbeitsrechtliche Situation des Personals in der Apotheke teils erheblich beeinflusst.  

    Welche Tarifverträge existieren für wen?

    Zunächst gibt es seit dem 1. Januar 2009 den neuen BRTV für Apothekenmitarbeiter, der zwischen dem Arbeitgeberverband Deutsche Apotheken e. V. und der Apothekengewerkschaft Adexa geschlossen worden ist. Er gilt im gesamten Bundesgebiet für alle Apotheker/ -innen, die Mitglied des Arbeitgeberverbandes Deutscher Apotheken e. V. (ADA) sind.  

     

    Bestandteil dieses BRTV ist auch ein neuer Gehaltstarifvertrag, ebenfalls gültig seit dem 1. Januar 2009.  

     

    Im Kammerbezirk Nordrhein gelten diese Regelungen nicht, da die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) in Nordrhein bereits seit einigen Jahren aus dem ADA ausgetreten ist. Zwar wendet die TGL Nordrhein den Bundesrahmentarifvertrag vom 1. Januar 2005 weiter an (ohne Tarifpartei zu sein) - ein neuer, eigenständiger Bundesrahmentarifvertrag ist jedoch in Verhandlung. Seit dem 1. Januar 2009 gibt es außerdem einen eigenständigen Gehaltstarifvertrag, der für die Apotheken des Kammerbezirks Nordrhein gilt, deren Arbeitgeber Mitglied der TGL Nordrhein sind.