Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.12.2007 | Apothekenrecht

    Bundesverwaltungsgericht hat Revision über dm-Abholservice zugelassen

    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte entschieden, dass die Drogeriekette dm in Kooperation mit der Europa Apotheek aus Venlo einen bestimmten Bestell- und Abholservice für Arzneimittel in ihren Filialen anbieten darf (Urteil vom 7.11.2006, Az: 13 A 1314/06, Abruf-Nr: 063573, „Apotheker Berater“ Nr. 1/2007, S. 17 f.). Da das OVG keine Revision zugelassen hatte, klagte die Stadt Düsseldorf und bekam nun vom Bundesverwaltungsgericht Recht.  

     

    Damit steht der Rechtsstreit jetzt auf dem (letzten) Prüfstand der obersten Verwaltungsrichter. Überprüft wird in dem konkreten Fall aber „nur“, ob der Stadt Düsseldorf bei den vorliegenden Vertriebsfragen von Arzneimitteln ein Ermessensspielraum zusteht und ob die Untersagung des Apothekenbetriebs an die inländische dm- drogerie markt Verwaltungs GmbH oder den ausländischen Versender gerichtet werden muss. Das Gericht prüft nicht ein Versandhandelsverbot als solches und wie der Versandbegriff im Arzneimittelgesetz auszulegen ist. Diese Lösung bleibt Aufgabe des Gesetzgebers.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 1 | ID 116216