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  • 01.01.2007 | Apothekenrecht

    Bestell- und Abholservice für Arzneimittel in Drogeriefiliale kann zulässig sein

    von Rechtsanwältin Dr. Kerstin Brixius, Kanzlei am Ärztehaus, Frehse Mack Vogelsang, Bonn, und Rechtsanwalt Alexander Maur, Bonn

    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden, dass die Drogeriekette dm einen bestimmten Bestell- und Abholservice für Arzneimittel in ihren Filialen anbieten darf (Urteil vom 7.1.2006, Az: 13 A 1314/06, Abruf-Nr: 063573).  

    Sachverhalt

    Im Juni 2004 hatte das Unternehmen dm in Kooperation mit einer Versandhandelsapotheke testweise einen Arzneimittelservice eingerichtet. Der Kunde füllte dafür einen Bestellschein aus, steckte ihn mit dem Rezept in einen Umschlag und warf diesen in eine Bestellbox. Die Ware wurde nach Wahl des Kunden in die dm-Filiale oder nach Hause geliefert.  

     

    Die Stadt Düsseldorf untersagte dieses Vertriebsmodell, da es eine Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel außerhalb von Apotheken vorsehe. Rechtliche Schritte gegen diese Maßnahme blieben zunächst erfolglos. Die Verfügung wurde vom Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf und im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vom OVG Münster bestätigt. Der 13. Senat hat nunmehr eine Kehrtwendung vollzogen und erachtet die Berufung der Drogerie gegen das Urteil des VG Düsseldorf als begründet.  

    Entscheidungsgründe

    Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei dem Vertriebskonzept um eine zulässige Form des Arzneimittelversandes. Versandhandelsformen, bei denen der Besteller die Ware in Gewerbebetrieben mit langen Öffnungszeiten oder Paketstationen abholen könne, hätten sich in jüngster Vergangenheit in allen Wirtschaftszweigen entwickelt. Ein solcher Versand berge auch weniger Risiken für die Arzneimittelsicherheit als der Versandhandel herkömmlicher Ausprägung. Dort sei nämlich die Transportsicherheit ebenso wenig überprüfbar wie die Frage, ob die Auslieferungsfahrer die Aushändigung der Arzneimittel mit der gebotenen Kontrolle der Empfangsberechtigung verbinden.