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  • 03.01.2011 | Apothekenmanagement

    Verhandlungen mit dem Großhandel

    von Geschäftsführer Alexander Mörsheim, Faust Apotheke, Eschweiler

    Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) ist ein weiteres Gesetz in Kraft getreten, dessen Ziel es ist, die Kostensteigerung im Gesundheitswesen zu bremsen. Über den Sonderabschlag von 0,85 Prozent auf den Herstellerabgabepreis aller rezeptpflichtigen Arzneimittel ist die Vergütung des Großhandels betroffen. Großhändler werden dies vermutlich nutzen, um mit Apotheker/innen über zukünftige Konditionsmodelle zu verhandeln. Wie können Sie sich darauf vorbereiten und worauf sollten Sie beim Abschluss achten?  

    Preisbildung bei rezeptpflichtigen Medikamenten

    Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) regelt die Preisbildung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten und bestimmt somit die Vergütung des Großhandels. Wie in der Tabelle erkennbar, ist der Maximalaufschlag auf den Herstellerabgabepreis (HAP) in der Preisstufe bis 3 Euro am größten. Je höher nun der Preis wird, desto geringer wird der prozentuale Aufschlag.  

     

    Bildung des Listeneinkaufspreises auf Basis des Herstellerabgabepreises (HAP) nach § 4 Abs. 2 AMPreisV

    HAP  

    Maximaler  

    Untergrenze  

    Obergrenze  

    prozentualer Aufschlag  

    absoluter
    Aufschlag
     

     

    3,00 Euro  

    15 %  

     

    3,01 Euro  

    3,74 Euro  

     

    0,45 Euro  

    3,75 Euro  

    5,00 Euro  

    12 %  

     

    5,01 Euro  

    6,66 Euro  

     

    0,60 Euro  

    6,67 Euro  

    9,00 Euro  

    9 %  

     

    9,01 Euro  

    11,56 Euro  

     

    0,81 Euro  

    11,57 Euro  

    23,00 Euro  

    7 %  

     

    23,01 Euro  

    26,82 Euro  

     

    1,61 Euro  

    26,83 Euro  

    200,00 Euro  

    6 %  

     

    1.200,00 Euro  

     

     

    72,00 Euro  

    Hinweis: Im AMNOG ist nunmehr festgelegt, dass sowohl der Großhandel als auch die Industrie auf alle rezeptpflichtigen Arzneimittel einen Sonderabschlag von 0,85 Prozent des Herstellerabgabepreises zahlen müssen. Der Apothekenabgabepreis (Listenverkaufspreis gemäß Lauer-Taxe) ist auf Grundlage des um diesen Abschlag geminderten Apothekeneinkaufspreises zu berechnen.  

    Analyse der eigenen Produktstruktur

    Für die Verhandlungen mit dem Großhandel sollten Sie zunächst die eigene Bezugsstruktur bzw. das eigene Warenlager Ihrer Apotheke gründlich analysieren. Insbesondere ist es wichtig zu wissen, in welchem Verhältnis rezeptpflichtige Arzneimittel und freiverkäufliche Medikamente sowie sonstige Produkte beim Großhandel eingekauft werden. Weiterhin sollte im Bereich der rezeptpflichtigen Arzneimittel untersucht werden, in welchen Preisstufen die jeweiligen Medikamente liegen. Bei Produkten der Sicht- und Freiwahl interessiert hauptsächlich die jeweilige Herstellerfirma. Darüber hinaus ist das Umsatzvolumen beim Großhandel festzulegen sowie welche Umsätze bei Direktlieferanten geordert werden sollen. Bei der Analyse der möglichen Direktbestellungen können Überweisungsaufträge dem Großhandelsvolumen zugeordnet werden.