Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 30.05.2011 | Apothekenhonorar

    Berliner Sozialgericht kippt Apothekenabschlag 2009

    Der Streit über den Abschlag, den Apotheken für das Jahr 2009 für verschreibungspflichtige Medikamente an die Krankenkassen abführen müssen, geht in eine neue Runde. Nachdem das Berliner Sozialgericht (SG) entschieden hat, dass der umstrittene Abschlag für 2009 in Höhe von bisher 1,75 Euro neu berechnet werden muss (Urteil vom 3.5.2011, Az: S 73 KR 135/10, unter www.dejure.org), geht der Rechtsstreit nun in die nächste Instanz vor dem Landessozialgericht (LSG).  

     

    Nach Ansicht der SG-Richter sei bei der Absenkung des Abschlags nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass Apotheken nicht nur Sach-, Personal- und Beratungsmehrkosten, sondern auch Umsatzsteigerungen durch vermehrte Packungsverkäufe gehabt hätten.  

     

    Der Deutsche Apothekenverband setzt demgegenüber jetzt auf das LSG, das bereits im letzten Jahr eine Entscheidung des SG kassiert und die vorläufige Auszahlung des Kassenabschlags für 2009 an die Apotheken angeordnet hatte. Über den weiteren Verfahrensgang werden wir Sie informieren.  

     

    • „Senkung des Kassenabschlags“ in: „Apotheker Berater“ - AB - Nr. 2/2010, S. 1
    • „Kassenabschlag wird vorläufig ausgezahlt“ in: „Apotheker Berater“ - AB -
      Nr. 7/2010, S. 1