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  • 01.03.2007 | Apothekenentwicklung

    Die Gesundheitsreform – eine Seifenblase?

    von Apotheker Dr. Reinhard Herzog, Tübingen

    Im vergangenen Jahr ist die Große Koalition mit der Gesundheitsreform in den Ring gestiegen und hat diese als Jahrhundertentwurf angepriesen. Die Reform hatte den Anspruch, das Gesundheitssystem für die nächsten 10 bis 15 Jahre ohne weitere Änderungen zu stabilisieren und den Spagat zwischen völlig widerstreitenden Positionen der Koalitionsparteien zu schaffen. Doch nach fast einem Jahr Ringen kann man – zumindest aus Apothekersicht – sagen: „Es kreißte der Berg, und er gebar eine Maus.“ Doch ob das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) für die deutschen Apotheken tatsächlich passives Abwartenkönnen bedeutet, erläutert der folgende Beitrag.  

    Höherer Kassenrabatt statt Höchstpreise

    In dem derzeitigen Entwurf des GKV-WSG ist einer der brisantesten Punkte weitestgehend entschärft worden: An den ursprünglich geplanten Höchstpreisen und dem Zuzahlungserlass bei allen zulasten der GKV verordneten Arzneimitteln, insbesondere bei den rezeptpflichtigen, wird nicht mehr festgehalten. Damit wird auch die Problematik der Einzelverträge abgemildert, deren konkrete Auswirkungen und Ausgestaltungen schwer einschätzbar waren.  

     

    Hinweis: Es hat einige Zeit gedauert, bis die Sprengkraft des Begriffs „Höchstpreis“ statt „Festpreis“ realisiert worden ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre mit Höchstpreisen ein ruinöser Verdrängungswettbewerb angestoßen worden, den nur die stärksten Apotheken mit Verlusten überlebt hätten. Eine solche Verlierer-Verlierer-Situation hätte völlig neuen Mitspielern Tür und Tor geöffnet.  

     

    Stattdessen steht – bereits ab dem 1. April dieses Jahres – ein auf 2,30 Euro erhöhter Kassenrabatt auf der Sollseite. Was das bedeutet, zeigt die folgende Tabelle.