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  • 30.10.2009 | Apothekenentwicklung

    Arzneiverordnungsreport 2009: So tickt der GKV-Markt

    von Apotheker Dr. Reinhard Herzog, Tübingen

    Im folgenden Beitrag werden Daten, Fakten und Folgen des neuen Arzneiverordnungsreports 2009 für die Apotheke vorgestellt. Die dem zugrunde liegende Vollerhebung aller Rezepte der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mit rund 723 Mio. Patientenverordnungen in 2008 (+ 2,1 Prozent gegenüber 2007) bildet den deutschen GKV-Markt präzise ab. Erstes Fazit: Wiederum gab es deutliche Kostensteigerungen, wozu neben der schon fast traditionellen Strukturkomponente auch der politisch gewollte Impfstoff-Boom beigetragen hat.  

    Datengrundlagen

    Der Arzneiverordnungsreport beschränkt sich traditionell auf den GKV-Markt. Somit werden sämtliche Privatverordnungen nicht erfasst, die nunmehr über 15 Prozent des Gesamtverordnungsmarktes ausmachen. Zwar umfasst die GKV gut 70 Mio. Bürger. Doch über 8,5 Mio. Privatversicherte sowie rund 3 Mio. Patienten in Sondersystemen wie der freien Heilmittelfürsorge der Polizei, Bundeswehr usw. tragen einen nicht unerheblichen Teil zum Gesundheitsmarkt bei. Nicht zuletzt erhalten selbst GKV-Versicherte immer häufiger Privatrezepte, zum Beispiel auch für verschreibungspflichtige Produkte wie Lifestyle-Präparate oder Sondertherapien. Der eher schlecht untersuchte Privatverordnungsmarkt tritt daher mit rund 4,5 bis 5 Mrd. Euro Umsatz pro Jahr verstärkt aus seiner Schattenrolle heraus, ist aber trotzdem nicht im Arzneiverordnungsreport erfasst.  

     

    Hinweis: Der Arzneiverordnungsreport 2009 basiert auf 788 Mio. GKV-Verordnungen (723 Mio. Patienten- und 35 Mio. Praxisbedarfs-VO) auf knapp 455 Mio. Rezeptblättern. In den angegebenen Umsätzen sind Umsatzsteuer, Zuzahlungen sowie die Apotheken- und Herstellerrabatte enthalten. Nicht berücksichtigt sind Nicht-Fertigarzneimittel (Rezepturen, Hilfsmittel etc.) sowie der Sprechstundenbedarf, der separat ausgewiesen wird.  

     

    Der effektive Nettowert ist dementsprechend niedriger. Ein Abschlag von etwa 20 bis 25 Prozent berücksichtigt Umsatzsteuer und Apothekenrabatte. Rezepturen, Sprechstundenbedarf und Hilfsmittel kommen jedoch mit gut 15 Prozent wieder hinzu. Die nicht erfassten Privatverordnungen schlagen ebenfalls im Durchschnitt mit etwa 15 Prozent zu Buche. Gegeneinander aufgerechnet entsprechen also die angegebenen Bruttowerte annähernd den tatsächlichen Nettowerten durch die ärztlichen Verordnungen. In Einzelfällen stellen die GKV-Fertigarzneimittelverordnungen jedoch nur einen Bruchteil der Gesamtverordnungen dar (wie bei Gynäkologen und Hautärzten).