· Fachbeitrag · Recht
Änderung der Anlage 1 zum Rahmenvertrag
Zum 15.01.2026 ist die 3. Änderungsvereinbarung und zum 01.02.2026 die 4. Änderungsvereinbarung der Anlage 1 (austauschbare biotechnologisch hergestellte Arzneimittel) zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V in Kraft getreten. Darin wurden die Arzneistoffe Aflibercept und Denosumab sowie die entsprechenden Fertigarzneimittel ergänzt.
Quelle: Ausgabe 03 / 2026 | Seite 1 | ID 50699422