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  • · Fachbeitrag · Recht

    Änderung der Anlage 1 zum Rahmenvertrag

    Zum 15.01.2026 ist die 3. Änderungsvereinbarung und zum 01.02.2026 die 4. Änderungsvereinbarung der Anlage 1 (austauschbare biotechnologisch hergestellte Arzneimittel) zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V in Kraft getreten. Darin wurden die Arzneistoffe Aflibercept und Denosumab sowie die entsprechenden Fertigarzneimittel ergänzt.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2026 | Seite 1 | ID 50699422