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  • 15.10.2021 · Fachbeitrag · Präqualifizierung

    Fristverlängerung bei der Weiterbildung im Bereich Stomahilfen

    | Für die Versorgung mit Hilfsmitteln im Stomabereich ist zukünftig eine Weiterbildung Voraussetzung für die Präqualifizierung. Als Fristen waren hierfür ursprünglich der 31.12.2021 für die fachlichen Leiter des Versorgungsbereichs 29A und der 31.12.2022 für die Mitarbeiter vorgesehen. Da diese Weiterbildung nicht vollständig digital erfolgen darf, wurden die Fristen coronabedingt um jeweils 24 Monate verlängert. |