Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Leserforum

    Empfehlungen für die Aufbewahrung von geteilten Tabletten

    | FRAGE: „Welche Empfehlungen haben Sie für die Aufbewahrung von Tabletten, die teilbar sind? Ist ein Stellen für die Folgewoche im Einzelfall möglich? Werden entsprechend etikettierte Kruken für deren Aufbewahrung akzeptiert?“ |

     

    ANTWORT: Aus dem Blister herausgedrückte und halbierte Tabletten können zum einen in ihrer Qualität beeinflusst werden, da diese Tabletten dann Licht und Luftfeuchtigkeit ausgesetzt sind. Außerdem kann es sehr leicht zu Verwechslungen kommen. Werden solche Tablettenhälften wieder in den Blister zurückgedrückt, können sie leicht herausfallen und sind dann nicht mehr eindeutig identifizierbar. Bei einer Weiterverwendung dieser Tabletten, besteht eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Patienten. Die Arzneimittelsicherheit ist nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Grund dürfen Patientenboxen keine losen Blister oder einzelne oder halbierte Tabletten enthalten. Solche Tabletten oder Blister sind zu entsorgen.

     

    Bekommt ein Patient von einem Arzneimittel eine halbe Tablette verordnet, können auch halbe Tabletten für eine Woche im Voraus gestellt werden. Das gilt für das manuelle Stellen von Arzneimitteln - im Gegensatz zum maschinellen Verblistern in einem Blisterzentrum. Dort dürfen keine geteilten Tabletten verblistert werden.

     

    PRAXISHINWEIS | Eine übrige halbe Tablette sollte in einer separaten und exakt beschrifteten Kruke oder Tablettendose zusammen mit der Originalpackung aufbewahrt werden. Die Dose oder Kruke muss mit den wichtigen Angaben der Originalpackung wie Name des Arzneimittels, Angabe der Stärke, Verfalldatum, Chargennummer und möglichst auch mit der Pharmazentralnummer beschriftet sein. Aber auch das Ausfülldatum und die Patientendaten wie Name und Geburtsdatum, Station und Zimmernummer sollten auf der Dose ersichtlich sein. Bei der nächsten Arzneimittelbereitstellung ist dann die halbe Tablette zuerst zu verbrauchen. Das Sammeln halber Tabletten ist nicht erlaubt.

     
    Quelle: ID 44643910