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  • 01.04.2026 · Fachbeitrag · Kostenträger

    KNAPPSCHAFT und SVLFG: Neue Anlagen 1 und 2 zum Hilfsmittelversorgungsvertrag

    | Zum 01.03.2026 sind die Anlagen 1 (Preislisten) und 2 (Vereinbarung zu den Medizinproduktebetreiber-Pflichten) des Hilfsmittelversorgungsvertrags der KNAPPSCHAFT Bochum sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durch die Anlage 1A (Preisliste der festgelegten apothekenüblichen Hilfsmittel gemäß § 126 Abs. 1b Sozialgesetzbuch [SGB] V), die Anlagen 1B bis 1L (Preisliste der sonstigen Hilfsmittel bei nachgewiesener Präqualifizierung nach § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V) und die neue Anlage 2 (Vereinbarung zu den Medizinproduktebetreiber-Pflichten) ersetzt worden. |