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  • 10.11.2023 · Fachbeitrag · Kostenträger

    DAV kündigt Grippeschutzimpfungsvertrag

    | Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) hat den Vertrag mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V in Bezug auf die Grippeschutzimpfungen zum 31.03.2024 fristgerecht gekündigt. Bis zum 31.12.2023 müssen sich beide Parteien nun auf neue Vertragsmodalitäten verständigen. |