· Fachbeitrag · Kostenträger
AOK: Genehmigungspflicht für Blutdruckmessgeräte
Seit dem 01.07.2026 besteht bei der AOK Rheinland/Hamburg und der AOK Niedersachsen eine Genehmigungspflicht für Blutdruckmessgeräte, die mit der Hilfsmittelpositionsnummer 21.28.01 beginnen (manuelle, halbautomatische und vollautomatische Blutdruckmessgeräte für den Oberarm, vollautomatische Blutdruckmessgeräte für das Handgelenk, Geräte für Kinder und Jugendliche, Vollautomaten für Oberarm oder Handgelenk mit integriertem Blutzuckermessgerät).
Quelle: Ausgabe 08 / 2026 | Seite 1 | ID 50888060