02.07.2026 · Fachbeitrag · Kostenträger
AOK: Genehmigungspflicht für Blutdruckmessgeräte
Seit dem 01.07.2026 besteht bei der AOK Rheinland/Hamburg und der AOK Niedersachsen eine Genehmigungspflicht für Blutdruckmessgeräte, die mit der Hilfsmittelpositionsnummer 21.28.01 beginnen (manuelle, halbautomatische und vollautomatische Blutdruckmessgeräte für den Oberarm, vollautomatische Blutdruckmessgeräte für das Handgelenk, Geräte für Kinder und Jugendliche, Vollautomaten für Oberarm oder Handgelenk mit integriertem Blutzuckermessgerät).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig