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  • · Nachricht · Hilfsmittelversorgungsvertrag

    DAK-Gesundheit: neuer beitrittspflichtiger Hilfsmittelversorgungsvertrag

    | Seit dem 01.01.2022 gilt ein neuer beitrittspflichtiger Hilfsmittelversorgungsvertrag der DAK-Gesundheit mit Beitrittserfordernis zum 01.03.2022. In der Übergangsphase zwischen dem 01.01.2022 und dem 28.02.2022 verzichtet die DAK-Gesundheit darauf, den Beitritt zum Vertrag zu kontrollieren, eine entsprechende Präqualifizierung der Apotheke ist jedoch unbedingt notwendig. |

    (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

    Quelle: ID 47950770