30.04.2025 · Fachbeitrag · Hilfsmittelversorgung
Neuer Pflegehilfsmittelvertrag ab dem 01.06.2025
| Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich nach Anrufung der Schiedsstelle auf einen neuen beitrittspflichtigen Hilfsmittelvertrag mit Wirkung zum 01.06.2025 und einer Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2027 geeinigt. Apotheken, die Mitglied in einem Landesapothekerverband sind, nehmen automatisch ohne Beitrittserklärung an diesem Vertrag teil. |
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