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Ab heute: Pflicht zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)
| Alle Apotheken, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Kliniken sind gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte („ePA für alle“) ab heute zu nutzen, sofern sie technisch dazu in der Lage sind. Laut gematik sind mehr als 90 Prozent der knapp 17.000 Apotheken technisch soweit ausgestattet, dass sie mit der ePA arbeiten können. |
Die tatsächliche Nutzung der ePA in den Apotheken erfolgt allerdings anlassbezogen und einzelfallbedingt. Allein in der vergangenen Woche haben knapp 10.700 Apotheken mit der ePA gearbeitet (Quelle: TI-Dashboard der gematik). Auch wird die ePA in den Apotheken bislang kaum von Patienten angefragt. Nur 13 Prozent der Apothekenteams werden von ihrer Kundschaft zur ePA befragt, während 87 Prozent bislang keine Anfragen dazu bekommen haben. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von IQVIA im Auftrag der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) unter 500 Inhaberinnen und Inhabern von Apotheken im Sommer 2025. Einen echten Mehrwert der ePA für Apotheke und Patienten sehen die Befragten vor allem dann, wenn der elektronische Medikationsplan (eMP) die Zusammenarbeit zwischen Apotheke und Arztpraxis verbessert (55,4 Prozent) und in der Apotheke bearbeitet werden kann (51,4 Prozent). Für 38,6 Prozent der befragten Inhaberinnen und Inhaber hat die ePA dann einen Mehrwert, sobald sie hilft, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu steigern.
Quelle
- ABDA-Newsletter „E-Health: Aktuelle Entwicklungen“ vom 30.09.2025