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  • · Fachbeitrag · Buchführung

    E-Bilanz-Stichtag 1. Januar 2013 rückt näher

    | Apotheker müssen wie alle bilanzierenden Unternehmer die Bilanzdaten für das Wirtschaftsjahr 2013 zwingend elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Ihre Buchführung sollte deshalb am 1. Januar 2013 „E-Bilanz-fähig“ sein. |

     

    Viele Apotheker sehen der Verpflichtung für 2013 noch (zu) gelassen entgegen. Sie sind der Meinung, es genüge, wenn sie die Voraussetzungen zur E-Bilanz irgendwann im Jahr 2014 schaffen - wenn es gilt, die Bilanz für das Jahr 2013 aufzustellen. Doch das ist ein Trugschluss. Wer bis zum Jahresabschluss 2013 wartet, muss deutlich mehr Zeit und Geld investieren. Es müssen nämlich zahlreiche Umbuchungen von alten auf neue Konten vorgenommen werden.

     

    PRAXISHINWEIS | Optimal ist es, wenn Sie die Grundvoraussetzungen für die E-Bilanz bis zum 1. Januar 2013 schaffen, also zumindest den Kontenrahmen nach E-Bilanz anpassen. Was dabei zu beachten ist und wem über eine Härtefallregelung noch ein Hintertürchen zur Papierbilanz offen steht, erfahren Sie in der Broschüre „Elektronik statt Papier - Einfacher, schneller und günstiger berichten mit der E-Bilanz“ des Bundesministeriums der Finanzen. Diese kann unter der Abruf-Nr. 123263 heruntergeladen werden.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 2 | ID 36817190