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Austauschbarkeit von Biologika in Apotheken: Regelungen des G-BA treten am 01.04.2026 in Kraft
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Austauschbarkeit von Fertigarzneimitteln mit biotechnologisch hergestellten Wirkstoffen in Apotheken ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und wird am 01.04.2026 in Kraft treten.
Das Bundesministerium für Gesundheit hatte die Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) um einen neuen § 40c in Abschnitt M nicht beanstandet. Diese Regelungen definieren die Voraussetzungen, unter denen Apotheken ein ärztlich verordnetes Biologikum durch ein preisgünstiges Produkt ersetzen können. In Bezug auf das Kriterium der Zulassungszusammenhänge können die Apotheken für ihre Abgabeentscheidung – neben der Apothekensoftware bzw. den Preis- und Verzeichnisdiensten – die Anlage VIIa der AM-RL als Informationsquelle nutzen. Sie bietet eine Übersicht über die Zusammenhänge der in Deutschland zugelassenen Biologika sowie deren Biosimilars.
Quelle
- G-BA
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