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  • · Fachbeitrag · Betriebswirtschaft

    Zankapfel Unternehmerlohn: Was ist Ihre Apotheke wert?

    von Apotheker und Unternehmensberater Dr. Reinhard Herzog, Tübingen

    | Der „kalkulatorische Unternehmerlohn“ des Apothekers ist zwar nur eine Rechengröße. Er hat aber großen Einfluss auf die herkömmliche Bewertung des Apothekenwerts sowie auf die Beurteilung der Rentabilität der selbstständigen Tätigkeit. Demzufolge lohnt es sich, hier genauer hinzuschauen. |

    Einfluss des Unternehmerlohns auf den Betriebswert

    Heutige Unternehmensbewertungsmodelle ziehen häufig den Ertragswert als Grundlage heran, bei dem zukünftige Einnahmen mit einem gewissen Kapitalisierungszinssatz abgezinst werden. Der Ertragswert ist vereinfacht der jährliche Betrag, der sich ergibt, wenn man den um Sonderfaktoren bereinigten Betriebsgewinn um den kalkulatorischen Unternehmerlohn bereinigt. Das impliziert auch, dass ein Betrieb, der nicht mindestens diese rechnerische Unternehmervergütung erwirtschaftet, streng kaufmännisch keinen Wert mehr hat. Hier ist allenfalls über Sachwerte und Warenlager zu reden. Welchen enormen Einfluss der kalkulatorische Unternehmerlohn neben dem Zinssatz auf den Betriebswert hat, zeigt eine überschlägige Rechnung.

     

    • Beispiel

    Der Kapitalisierungszinssatz wird hier mit 15 Prozent angenommen (der übliche Bereich bewegt sich je nach Objekt zwischen 12 und 18 Prozent). Das entspricht einem Kapitalisierungsfaktor (Vervielfältiger) von 6,67. Setzt man nun den kalkulatorischen Unternehmerlohn um 10.000 Euro pro Jahr höher oder niedriger an (und erhöht bzw. verringert den zu kapitalisierenden Ertragswert entsprechend), ergibt sich eine Höher- oder Niederstufung des Unternehmenswerts um beachtliche 66.700 Euro!

     

    Wie ermittelt man den „richtigen“ Unternehmerlohn?

    Angesichts der Vielfalt an Apotheken kann es den einen angemessenen Lohn nicht geben, selbst wenn es sich nur um eine Rechengröße handelt. Berücksichtigt werden sollten:

     

    • Die Apothekengröße nach Umsatz und Mitarbeiterverantwortung
    • Die typische Gewinnsituation der jeweiligen Apothekenklasse
    • Regionale Besonderheiten im Hinblick auf das Gehaltsniveau und hinsichtlich der Rentabilität der Apotheken, die durch das Personalkosten- und Mietniveau, Verordnungsbesonderheiten usw. mitbestimmt wird

     

    Die erste Orientierung bietet das Tarifgehalt für Approbierte. Es stellt sozusagen die absolute Untergrenze dar. Dabei ist angesichts der Tatsache, dass die Messlatte für ein Mindest-Unternehmereinkommen gelegt wird, von der höchsten Tarifstufe zuzüglich 13 Prozent für die Ableistung von Notdiensten auszugehen. Das sind zurzeit 3.745 Euro plus 13 Prozent - gerundet 4.232 Euro. (Eine Tariferhöhung dürfte im Laufe des Jahres 2013 anstehen). Das Ganze ist nach Tarif 13 mal jährlich zu zahlen, was ein Brutto-Jahresgehalt von ziemlich genau 55.000 Euro ergibt. Diesem sind jetzt noch die vom Arbeitgeber übernommenen Sozialnebenkosten hinzuzurechnen. Das sind im Minimum 20 Prozent. Damit ist die Untergrenze des kalkulatorischen Unternehmerlohns bei 66.000 Euro anzusetzen.

     

    Messgröße Filialleitergehalt

    Ein präziserer Anhaltswert ist das Filialleitergehalt, das für die betreffende Apotheke bezahlt würde, wäre sie als Filialbetrieb geführt. Nach dieser Logik hätten dann Apotheken, die kein Filialleitergehalt mehr tragen können, auch keinen Geschäftswert. Da es jedoch keinen Filialleitertarif gibt und insoweit wenig belastbare Daten vorliegen, muss im Einzelfall eruiert werden, wie sich die Lage vor Ort unter Berücksichtigung der oben angeführten Kriterien darstellt. Tatsächlich bewegen sich die Filialleitergehälter in etlichen großstädtischen Regionen mit ausreichendem Bewerberangebot nicht oder nur recht wenig oberhalb der oben skizzierten Tarifgehälter, andernorts muss teilweise weit tiefer in die Tasche gegriffen werden.

     

    Vom Bruttogehalt zu den tatsächlichen Jahresgesamtkosten

    Um vom Bruttogehalt auf die tatsächlich zu berücksichtigenden Jahresgesamtkosten hochzurechnen, können Sie eine einfache Faustformel verwenden: Jahresgesamtkosten = monatliches Bruttogehalt (mit außertariflichen Nebenleistungen) x 16.

     

    Zum reinen Bruttogehalt sind also eventuelle außertarifliche Nebenleistungen wie ein Dienstwagen in Höhe des geldwerten Vorteils (bei einem Pkw zum Beispiel die berühmten ein Prozent vom Listenpreis) sowie Prämien monatsanteilig hinzuzurechnen. Im Faktor 16 sind dann 12 Bruttogehälter, das 13. Gehalt sowie die Sozialnebenkosten näherungsweise ganz gut erfasst. Wer konsequent nur 12 Gehälter zahlt, kann mit dem Faktor 15 rechnen.

     

    • Beispiel

    Apothekerin M, Filialleiterin, erhält 12 Gehälter je 4.250 Euro, typischerweise eine Jahresprämie von etwa 4.500 Euro und hat einen Dienstwagen mit einem Listenpreis von 30.000 Euro sowie ein dienstliches Smartphone mit Monatskosten von 50 Euro. Damit beträgt das anzurechnende Bruttogehalt monatlich:

    Brutto-Grundgehalt

    4.250 Euro

    anteilige monatliche Prämie

    + 375 Euro

    geldwerter Vorteil Pkw monatlich (Ein-Prozent-Regel)

    + 300 Euro

    geldwerter Vorteil Smartphone monatlich

    + 50 Euro

    monatliches Brutto gesamt

    = 4.975 Euro

    4.975 Euro mal 15 (Basis: 12 Gehälter wie oben berechnet) ergibt Gesamtkosten von 74.625 Euro jährlich. Ein kalkulatorischer Unternehmerlohn müsste in dieser Situation also in der Größenordnung von 75.000 Euro anzusetzen sein.

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2013 | Seite 7 | ID 37394070