05.01.2026 · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Entlassmanagement: Abgabeerleichterungen bei den Primärkassen in NRW beschlossen
| Der Apothekerverband Nordrhein e. V. und der Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. haben sich mit den Landesverbänden der Primärkassen in Nordrhein-Westfalen auf eine Ergänzung der Anlage 8 zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V geeinigt. |
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