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  • · Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung

    Arzneimittelrezepte: Achtung, wenn der letzte Tag der Belieferungsfrist auf einen Sonntag fällt

    | Die Gültigkeit von Kassenrezepten beträgt aufgrund einer Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) nun exakt 28 Tage. Was aber bedeutet das, wenn der 28. Tag auf einen Sonntag fällt? |

     

    Die neue Rezeptgültigkeit ist in § 11 Abs. 4 AM-RL festgeschrieben:

     

    • § 11 Abs. 4 AM-RL

    Verordnungen dürfen längstens 28 Tage nach Ausstellungsdatum zulasten der Krankenkasse beliefert werden. Die Belieferungsfrist endet auch dann mit dem Ablauf ihres letzten Tages, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt.

     

    Der Tag der Ausstellung des Rezepts zählt bei der Fristberechnung weiterhin nicht mit. So kann beispielsweise ein Rezept mit Ausstellungsdatum vom 02.08.2021 spätestens noch am 30.08.2021 eingelöst werden. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so gilt auch dieser Tag als Ende der Belieferungsfrist.

    Quelle: ID 47570702