04.10.2021 · Fachbeitrag · Apothekervergütung
Impfpassnachträge: Abrechnung und Dokumentation
Für den Nachtrag von Impfungen in den Impfpass aus Papier erhalten Apotheken zwei Euro inkl. Umsatzsteuer je getätigtem Eintrag. Die Abrechnung erfolgt am Monatsende mithilfe eines Sonderbelegs des Nacht- und Notdienstfonds über das jeweilige Apothekenrechenzentrum. Verwendet wird dazu das Sonderkennzeichen 17716464.
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