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  • 08.10.2026 · Fachbeitrag · Apothekervergütung

    BStabG: Ausnahmeregelung zur Versorgung mit Cannabisblüten

    Seit dem Inkrafttreten des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) am 30.07.2026 können Versicherte i. d. R. nicht mehr mit getrockneten Cannabisblüten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung versorgt werden. Es gibt jedoch die Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V.