08.10.2026 · Fachbeitrag · Apothekervergütung
BStabG: Ausnahmeregelung zur Versorgung mit Cannabisblüten
Seit dem Inkrafttreten des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) am 30.07.2026 können Versicherte i. d. R. nicht mehr mit getrockneten Cannabisblüten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung versorgt werden. Es gibt jedoch die Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V.
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