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  • 05.01.2021 · Fachbeitrag · Apothekervergütung

    Abrechnung der Bezugsscheine für Schutzmasken

    | Zwischen dem 01.01. und dem 15.04.2021 sollen zwei Berechtigungsscheine für die Abgabe von je sechs Schutzmasken von den Krankenkassen an die berechtigten Versicherten verschickt werden. Die Apotheke erhält je abgegebenem Sechserpack vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) 36 Euro. Die Versicherten müssen je Bezugsschein einen Eigenanteil von 2 Euro leisten. Diese Eigenbeteiligung wird der Apotheke auf den Erstattungsbetrag angerechnet. AH berichtet, was Apotheken bei der Abrechnung beachten müssen. |