Nachdem im ersten Teil dieser Beitragsserie Grundlagen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung (Prüfmethoden, Ablauf etc.) dargestellt wurden, geht es heute um Praxisbesonderheiten und die Bedeutung der Dokumentation. Schließlich ist der Zahnarzt im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht dafür verantwortlich, der Prüfungsstelle die nötigen Informationen und Unterlagen zukommen zu lassen. Ohne eine gute Dokumentation wird das problematisch.
Die alte Krankenversichertenkarte wird zum 1. Januar 2015 durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgelöst. Darauf haben sich die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen der Ärzte (KBV), der Zahnärzte (KZBV) und ...
Manchmal können prothetische Behandlungen nicht abgeschlossen werden, etwa weil der Patient die Behandlung nicht fortführen will oder kann. Dann stellt sich die Frage, wie die bisher erbrachten Leistungen abgerechnet ...
Das Amtgericht Charlottenburg hat am 8. Mai 2014 (Az. 205 C 13/12, Abruf-Nr. 142603 ) entschieden, dass im konkreten Fall die Analogabrechnung der GOZ-Nr. 2120 für einen mehrschichtigen Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik gerechtfertigt war. Damit bestätigte das Gericht die Auffassung der Bundeszahnärztekammer.
Die Vorauszahlung der Kosten einer Zahnbehandlung, die sich über Jahre erstreckt, ist als außergewöhnliche Belastung im Jahr der Zahlung abziehbar, wenn die Vorauszahlung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Ob Anamnese, Aufklärung, Behandlung oder Dokumentation: Aktuelle Rechtskenntnisse gehören zu den Grundpfeilern zahnärztlicher Arbeit. Mit dem neuen IWW-Webinar bleiben Sie einfach und bequem auf dem neuesten Stand. Holen Sie sich Ihr Praxis-Update einmal im Quartal in nur 2 Stunden am PC!
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Die Krankenkassen haben die Kosten einer Implantatversorgung auch dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte wegen einer fortgeschrittenen Kieferatrophie auf andere Weise nicht mit Zahnersatz versorgt werden kann (Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 18. Februar 2014, S 16 KR 4073/10).