Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat die Anforderungen an die Begründung beim Überschreiten des 2,3-fachen Steigerungssatzes in der GOZ-Rechnung präzisiert und erweitert (Urteil vom 13.12.2016, 26 K 4790/15).
Erstens: Kann ein für mehrere Monate oder einen noch längeren Zeitraum gedachtes Langzeitprovisorium seinen Zweck nur für kurze Zeit – hier: zwei Monate – erfüllen, so kann es nicht als brauchbar angesehen ...
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Rückforderung von bereits geleistetem Zahnarzthonorar neben der Unbrauchbarkeit der Versorgung voraussetzt, dass der Patient die Versorgung nicht nutzt (Beschluss vom 02.05.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) darf nicht ihren Anspruch auf Rückforderung von Honorar aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen gegen den Anspruch aus Gerichtskostenerstattung des Zahnarztes aufrechnen (LSG Niedersachsen-Bremen 09.01.2017, L 3 KA 87/16 B ER).
In seinem Urteil vom 28.10.2016 hat sich das Amtsgericht (AG) Siegburg (Az. 102 C 118/15, Abruf-Nr. 192143) mit der Frage befasst, ob das Entfernen vorhandener Wurzelkanalfüllmaterialien gesondert berechnet werden kann.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) erhöht offenbar ihre Taktzahl: Erst im Dezember 2016 hatte sie eine überarbeitete Fassung ihres Kommentars zur GOZ herausgegeben (siehe AAZ Nr. 01/2017, Seite 5) – nun folgte Ende ...
KI in der Zahnarztpraxis: Wo lohnt sie sich wirklich?
Künstliche Intelligenz ist in die Zahnarztpraxis eingezogen. Doch in welchen Bereichen lohnt sich der KI-Einsatz? Und was bedeutet er für das Arzt-Patienten-Verhältnis? Die Schwerpunktausgabe von ZR ZahnmedizinReport bietet aktuelle Antworten.
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In diesem Abrechnungsquiz hat die AAZ-Redaktion Fragen zur Abrechnung nach BEMA und zum Festzuschusssystem beim Zahnersatz zusammengestellt. Tragen Sie Ihr Kreuzchen bei der nach Ihrer Auffassung richtigen Antwort ein – es ist stets nur eine richtig. Ab finden Sie die Antworten mit Erläuterungen.