Das Amtsgericht (AG) Bonn hat in einem erfreulichen – allerdings noch nicht rechtskräftigen – Urteil vom 28. Juli 2014 (Az. 116 C 148/13) die Nebeneinanderberechenbarkeit der GOZ-Nrn. 2197 „Adhäsive Befestigung“ und 2120 „Kompositrestauration, mehr als dreiflächig“ bejaht. Gerade dies wird bislang mit am häufigsten von privaten Kostenerstattungsstellen beanstandet. Das Urteil des AG Bonn ist das wohl erste in dieser Frage.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 30. Januar 2014 (Az. 8b C 60/12, Abruf-Nr. 140765 ) über die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer lingualen Brackettherapie bei einer erwachsenen Patientin entschieden.
Beratungsgespräche können sehr zeitintensiv sein, nicht zuletzt wegen steigender Anforderungen an die Beratungsinhalte. Mit Blick auf die sich aus der GOÄ ergebenden Abrechnungsmöglichkeiten kann hieraus leicht ein ...
Eine Lokalanästhesie nach der BEMA-Nr. 41a ist auch zur Ausschaltung von Schmerzen nach einem operativen Eingriff abrechenbar. Dies hat das Sozialgericht (SG) München mit Urteil vom 3. April 2014 entschieden (Az. S 38 KA 5244/10, Abruf-Nr. 141604 ).
Mit rechtskräftigem Urteil vom 23. Januar 2014 (Az. 6 K 2295/11) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass eine Zahnarztehefrau, die in der Praxis ihres Ehemannes für die Praxisverwaltung und die ...
Ein Zahnarzt, den ein Patient mit Zahnbeschwerden im Oberkieferfrontbereich aufsucht, handelt grob fehlerhaft, wenn er den Patienten zur Befunderhebung nur röntgt und eine Vitalitäts- und Perkussionsprüfung der ...
Honorardefizite bei der GOZ? So gleichen Sie sie aus!
Im Vergleich mit den entsprechenden BEMA-Positionen schneidet die GOZ oft deutlich schlechter ab. Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell zeigt, mit welchen Stellschrauben Sie die Spielräume der GOZ voll ausschöpfen – von Honorarvereinbarungen bis Faktorsteigerungen.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
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Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
In den meisten KZV-Bezirken wird bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung das Verfahren der Statistischen Vergleichsprüfung angewendet. In einigen erfolgt jedoch eine repräsentative Einzelfallprüfung – so zum Beispiel in der KZV Hessen und Nordrhein. Bei diesem Verfahren sind einige Besonderheiten zu beachten.