Zahnärzte sollten sich nicht scheuen, bei besonders aufwendigen Behandlungen auch mal höhere Multiplikatoren zu wählen als den 3,5-fachen Satz. Sind diese angemessen, so bestehen vor Gericht gute Chancen, den Honoraranspruch durchzusetzen. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts (LG) München: Das Gericht verurteilte eine private Versicherung zur Zahlung von über 7.000 Euro an die klagende Patientin (Beschluss vom 14.11.2017, Az. 26 O 16356/15, Abruf-Nr. 198364 ).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20.02.2018 (Az. VI ZR 30/17) entschieden, dass das Ärztebewertungsportal Jameda das Profil einer Kölner Dermatologin vollständig löschen muss. Die Richter begründeten ihr Urteil ...
Die Zeitschrift „Finanztest“ hat jetzt ermittelt, welche gesetzlichen Krankenkassen welche Zuschüsse zur Professionellen Zahnreinigung (PZR) zahlen. 42 der 74 getesteten Krankenkassen zahlen diesen Zuschuss, der ...
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 10.02.2017 (Az. 411 C 3/17, Abruf-Nr. 199551) entschieden, dass ein Patient wegen eines erst am gleichen Tag abgesagten Behandlungstermins 375 Euro Ausfallhonorar zahlen muss. Diese erfreuliche Entscheidung stellen wir Ihnen im folgenden Beitrag vor.
Am 25.05.2018 tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft – und mit ihr das überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In dem BDSG werden europäische Vorgaben für Deutschland umgesetzt.
Rückwirkend zum 01.01.2018 gibt es mehr Honorar für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten: Der Punktwert wird um 3,1 Prozent von 1,20 auf 1,24 Euro angehoben (Ziffer 2.1 Satz 3 des Unfallabkommens); ...
Praxisbegehung: Hier schauen die Behörden genau hin!
Behördliche Praxisbegehungen nehmen zu. ZP Zahnarztpraxis professionell stellt Ihnen daher die 15 häufigsten Hygienemängel in einer neuen Sonderausgabe vor. Anhand von Checklisten und Beispielen erfahren Sie, welche Bereiche besonders kritisch sind und wie Sie Beanstandungen vermeiden.
Digitales Praxismarketing: So nutzen Sie alle Chancen
Immer noch schöpfen viele Zahnarztpraxen das Potenzial digitaler Kommunikation nicht voll aus. Das kostenlose IWW-Webinar am 25.11.2026 zeigt Ihnen, wie Sie die digitalen Kanäle nutzen, um Patienten und Personal zu gewinnen und Stammpatienten effektiv zu binden.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Ab dem 01.07.2018 dürfen Zahnärzte grundsätzlich bei Milchzähnen, bei Kindern unter 15 Jahren und bei Schwangeren oder Stillenden kein Dentalamalgam mehr verwenden. Das ist die für Zahnärzte wohl wichtigste neue Bestimmung aus der neuen Quecksilber-Verordnung der Europäischen Union (EU), die zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Ein Hintertürchen lässt die Neuregelung aber offen. Zitat: „... es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche [Amalgam-]Behandlung wegen der spezifischen medizinischen ...