24.01.2018 · Fachbeitrag · UV/BG-Abrechnung
Neues UV-Abkommen: Punktwert für die Behandlung von UV-Versicherten rückwirkend zum 01.01.2018 erhöht
Rückwirkend zum 01.01.2018 gibt es mehr Honorar für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten: Der Punktwert wird um 3,1 Prozent von 1,20 auf 1,24 Euro angehoben (Ziffer 2.1 Satz 3 des Unfallabkommens); die Gebühr für den „Bericht Zahnschaden“ wird entsprechend 19,50 auf 20,10 Euro erhöht. Darüber hinaus wird die Gebühr für die Erstattung der nach der Unfallversicherungs-Anzeigenverordnung (UV-AV) vorgesehenen Berufskrankheitenanzeige von bislang 15,22 Euro um 8,0 Prozent auf 16,44 Euro erhöht. Darüber hat die KZBV per Rundschreiben vom 19.01.2018 informiert.
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