29.04.2015 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Gesetzliche Krankenkassen müssen Kosten für Zahnersatz nicht erstatten, wenn ihnen vorab kein Heil- und Kostenplan (HKP) zur Prüfung vorgelegt wurde. Das verdeutlicht ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachen-Bremen vom 25. November 2014 (Az. L 4 KR 535/11, Abruf-Nr. 144362 ).
26.09.2014 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Im Falle einer Amalgamallergie eines Patienten ist es nicht ausgeschlossen, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Goldinlays in vollem Umfang zu übernehmen hat. Voraussetzung ist die medizinische ...
30.06.2014 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit zwei Entscheidungen aus den Jahren 2004 bzw. 2013 gefordert, dass die wesentlichen Entscheidungen über die Leistungen an Beamte im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit ...
09.05.2014 · Nachricht · Patienteninformation
Fast täglich werden wir gefragt, ob die Kosten für eine PZR von der Krankenkasse teilweise oder komplett übernommen werden. Über das Vergleichsportal www.krankenkasseninfo.de haben Sie die Möglichkeit, schnelle und gezielte Informationen über freiwillige Zusatzleistungen Ihrer ortsansässigen Krankenkassen zu sammeln. Erstellen Sie daraus ein Informationsblatt, so ist das eine wichtige Hilfe für die ZFA oder die ZMP, denn sie kann die Patienten gleich auf die vorhandenen Möglichkeiten hinweisen. Damit ...
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06.11.2013 · Nachricht · Kostenerstattung
Für Patienten ist es oft schwer nachvollziehbar, was die gesetzliche Krankenkasse bezahlt und was nicht. Häufig werden sie noch zusätzlich verwirrt, wenn sie auf unspezifische Fragen an die Sachbearbeiter ihrer ...
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01.10.2013 · Nachricht · Recht
Mit der Novellierung der GOZ zum 1. Januar 2012 beabsichtigte der Verordnungsgeber unter anderem die Anpassung an die medizinische und technische Entwicklung sowie die Klärung gebührenrechtlicher Streitfälle.
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11.09.2013 · Nachricht · Kostenerstattung
Immer wieder schließen Patienten eine private Zahnzusatzversicherung ab, nachdem bei einem Zahnarztbesuch eine Behandlungsbedürftigkeit festgestellt wurde. Das kann später zu Schwierigkeiten mit dem Versicherer führen, wie zwei vom OLG Karlsruhe entschiedene Fälle zeigen.
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