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  • · Fachbeitrag · Praxisorganisation

    Vorsorgeuntersuchungen bringen Extra-Umsatz

    von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen (www.vita-lco.de)

    | Vorsorgeuntersuchungen zählen umsatztechnisch zu den wichtigsten Leistungen. Sie werden extrabudgetär, das heißt, außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung honoriert. Aus rein ökonomischer Sicht muss daher jede Praxis dafür sorgen, dass diese Leistungen in maximaler Anzahl erbracht werden! Jede Praxis sollte sich intensiv mit den Möglichkeiten der Leistungserbringung der Vorsorgeuntersuchungen auseinandersetzen und nach Möglichkeiten suchen, die Anzahl der durchgeführten Leistungen zu optimieren. |

    Vorsicht: Vorgaben der Kassen einhalten!

    Im Zusammenhang mit der Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen sollten Sie unbedingt die gebotene Sorgfalt walten lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Häufigkeit und Frequenz der Vorsorgeuntersuchungen eindeutig definiert. Allerdings liegt eine Fehlerquelle in den verschiedenen Regelungen einzelner Krankenkassen, sowie in den unterschiedlichen Zusatzverträgen (Hausarztverträge, DMP, u. a.). Hier wird teilweise von der Regelung des G-BA, wonach eine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung alle zwei Jahre durchführbar ist, abgewichen.

     

    PRAXISHINWEIS | Achten Sie darauf, bei welchen Patienten beispielsweise eine jährliche Gesundheitsuntersuchung möglich ist. Bringen Sie bei den betreffenden Patienten unbedingt einen Vermerk an, dass die Gesundheitsuntersuchung schon nach einem Jahr wiederholt werden kann. Wenn Sie nach einem funktionierendes Recall-System arbeiten, können Sie einfach den Wiederholungstermin bzw. Erinnerungstermin anstatt in 23 Monaten, schon in 11 Monaten vermerken. Das ist umsatztechnisch sehr wichtig, da mit jeder Vorsorgeuntersuchung unbudgetiertes Honorar erwirtschaftet wird.