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  • · Fachbeitrag · Verordnung

    Ärzte müssen auf Rezepten Angaben zur Dosierung machen

    | Seit dem 01.11.2020 sind Ärzte nach der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) dazu verpflichtet, Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente mit Angaben zur Dosierung zu versehen. Bei Rezepten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (Grüne Rezepte) werden Dosierungsangaben lediglich empfohlen. Die Pflichtangaben zur Dosierung entfallen, wenn der Patient über eine schriftliche Dosierungsanweisung oder einen Medikationsplan zum verordneten Arzneimittel verfügt. Der Arzt hat dann auf dem Rezept zu vermerken, dass dem Patienten ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung mitgegeben wurde. |

     

    Die Verordnungssoftware unterstützt die Ärzte bei der Umsetzung der neuen Dosierungsvorgaben. Bereits seit dem 01.10.2020 wurde eine entsprechende Funktion ergänzt. Auf dem Arzneimittelrezept erfolgt daher softwaregestützt der Aufdruck zur Dosierung hinter dem verordneten Produkt, so die KBV (ergänzende Informationen bei der KBV online unter iww.de/s4234).

    Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 1 | ID 46966330