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  • · Fachbeitrag · Leserforum GOÄ

    Wie sind Palliativbehandlungen bei Privatpatienten abzurechnen?

    | FRAGE: Gibt es in der GOÄ Leistungsziffern für Palliativbehandlungen? |

     

    Antwort: Im Gegensatz zum EBM gibt es in der GOÄ für palliativmedizinische Behandlungen jeder Art keine eigenständigen Ziffern, Pauschalen oder Zuschläge. Die Leistungen richten sich hier nach den ‒ unabhängig vom Krankheitsbild ‒ erbrachten Einzelleistungen. I. d. R. sind dies Beratungen und Untersuchungen, ggf. Injektionen oder Infusionen zur Schmerztherapie oder Angehörigenunterweisungen im Zusammenhang mit der Behandlung (Pflege, Medikamentengabe etc.) nach Nr. 4 GOÄ.

     

    Bei Langzeitbetreuung kann ggf. auch Nr. 15 GOÄ („Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken“) einmal jährlich -angesetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass sowohl flankierende therapeutische Maßnahmen (z. B. Physiotherapie) als auch soziale Maßnahmen (z. B. Heimbetreuung, Pflegedienst etc.) eingeleitet und koordiniert werden.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 1 | ID 46219983