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  • · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Schiedsspruch zu Richtgrößen erhöht die Regressgefahr in Berlin!

    von RAin, FAin für MedR und für SozR Babette Christophers und Rechtsreferendar Stefan Krappel, Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Das Schiedsamt hat zum 1. Juli 2011 die neuen Arzneimittelrichtgrößen für die Berliner Kassenärzte festgelegt. Dabei mindern sich Richtgrößen für bestimmte Fachgruppen erheblich. |

    Stichwort Richtgrößenprüfung

    Die Richtgrößenprüfung ist die Regelprüfmethode zur Überprüfung wirtschaftlicher Verordnungsweise in der GKV (§ 106 Sozialgesetzbuch V). Die Richtgröße ist ein für jeden Patienten zugeteilter Durchschnittswert, der vom Verordnungsvolumen des einzelnen Arztes in der Vergangenheit, der Fachgruppe und dem auf Landesebene vereinbarten Ausgabenvolumen abhängt. Werden die Richtgrößen bei der Verordnung um 25 Prozent überschritten und lässt sich dies nicht durch Praxisbesonderheiten rechtfertigen, droht ein Regress. Die Richtgrößen werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen festgelegt. Scheitert eine Einigung, legt das Landesschiedsamt Richtgrößen fest.

    Der Schiedsspruch

    Das Landesschiedsamt folgte mit seinem Beschluss den Forderungen der Kassen, was für zahlreiche Ärzte zu einer deutlich niedrigeren Richtgröße führt. Die erwarteten Verordnungskosten für dieses Jahr werden im Durchschnitt um circa 15 Prozent unterschritten. In einigen Fachgruppen werden - so die KV - mehr als 10 Prozent der Berliner Ärzte die neuen Richtgrößen überschreiten, obwohl das Gesetz fachgruppenintern nur bei 5 Prozent eine Prüfung vorsieht. Allein 13 Prozent der Allgemeinmediziner würden voraussichtlich regressbedroht sein.

     

    Die beschlossene Richtgrößensenkung begünstigt zwar auch einige Fachgruppen - wie etwa Augenärzte und Neurologen. Andere Fachgruppen, vor allem Internisten mit einem Schwerpunkt wie Kardiologie oder Gastroenterologie, müssen jedoch deutliche Verordnungseinschränkungen hinnehmen. Doch auch wer auf den ersten Blick begünstigt ist - die Richtgrößen für Onkologen steigen beispielsweise um 400 Prozent -, kann verlieren. Denn im Gegenzug fallen Praxisbesonderheiten weg, die für spezialisierte Ärzte bei der Nichtüberschreitung ihres Volumens besonders wichtig sind.

     

    Praxishinweis |

    Nach einer Meldung von Ende August 2011 sind die Krankenkassen in Berlin wohl bereit, die seit Juli gültige neue Richtgrößenvereinbarung nachzuverhandeln. Es bleibt daher abzuwarten, in welche Richtung ein neues Konzept gehen könnte.

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 14 | ID 28727350