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  • · Fachbeitrag · Heilmittel

    Heilmittelverordnungen - Therapierelevanter ICD-10-Code ist bei jeder Verordnung anzugeben

    | Ab dem 1. Juli 2014 muss auf jeder Heilmittelverordnung der therapierelevante ICD-10-Code angegeben werden. Diese Regelung ist Bestandteil der Vereinbarung zwischen KBV und Krankenkassen zu den Rahmenvorgaben Heilmittel für das Jahr 2014. |

     

    Die Verpflichtung zur Angabe des therapierelevanten ICD-10-Codes galt bisher schon bei Verordnungen von bundeseinheitlichen Praxisbesonderheiten und Verordnungen bei langfristigem Heilmittelbedarf. Ab 1. Juli 2014 ist dieser Code nun bei jeder Heilmittelverordnung anzugeben.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 2 | ID 42705534