09.10.2025 · Fachbeitrag · Arzneimittel-Richtlinie
G-BA erweitert Verordnungsmöglichkeit von Otologika
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.07.2025 beschlossen, die bestehende Regelung zu Otologika in Anlage III „Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse“ der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) anzupassen (Beschluss beim G-BA online unter iww.de/s14635 ). Mit der neu aufgenommenen Ausnahmeregelung für Clotrimazol-haltige Otologika sind diese damit zur Behandlung der pilzbedingten Otitis externa zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig. Der Beschluss ist am 09.10.2025 in Kraft getreten.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 15,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig