09.10.2025 · Fachbeitrag · Arzneimittel-Richtlinie
G-BA erweitert Verordnungsmöglichkeit von Otologika
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.07.2025 beschlossen, die bestehende Regelung zu Otologika in Anlage III „Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse“ der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) anzupassen (Beschluss beim G-BA online unter iww.de/s14635 ). Mit der neu aufgenommenen Ausnahmeregelung für Clotrimazol-haltige Otologika sind diese damit zur Behandlung der pilzbedingten Otitis externa zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig. Der Beschluss ist am 09.10.2025 in Kraft getreten. |
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