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  • · Fachbeitrag · Arzneimittel

    G-BA stuft Corticoide zur Behandlung von Alopecia areata als Lifestyle-Arzneimittel ein

    | Mit Beschluss vom 18.10.2018 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) u. a. die Corticoide Betamethasonacetat und Triamcinolon für das Anwendungsgebiet Alopecia areata in die Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgenommen. Damit zählen die Corticoide für diese Anwendung zu den sogenannten „Lifestyle-Arzneimitteln“ und sind in dieser Indikation nicht mehr zulasten der GKV verordnungsfähig. |

    Inhalte des Beschlusses

    Folgende Aktualisierungen und Ergänzungen werden mit dem Beschluss vorgenommen:

     

    • Unter der Indikation „Abmagerungsmittel (zentral wirkend)“ werden die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel „Fucus-Gastreu S R59, Redumax und Gracia“ mit dem Wirkstoff Fucus vesiculosus und „Cefamadar“ mit dem Wirkstoff Calotropis gigantea (madar) aufgenommen.